Restnutzungsdauer-Gutachten

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann die Steuerlast für Immobilienbesitzer erheblich senken. Wir erklären Ihnen, worum es geht, wer davon profitiert – und wie Sie in wenigen Minuten ein zertifiziertes Gutachten beauftragen.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Das Finanzamt setzt bei der Abschreibung (AfA) von Vermietungsimmobilien standardmäßig eine Nutzungsdauer von 50 Jahren an – unabhängig vom tatsächlichen Bauzustand des Gebäudes. Das ergibt einen pauschalen AfA-Satz von 2 % pro Jahr.

Ist das Gebäude jedoch tatsächlich älter, modernisierungsbedürftig oder in seiner Substanz stärker verbraucht, lässt sich nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend machen. Das Ergebnis: ein höherer jährlicher Abschreibungsbetrag und damit eine spürbar geringere Steuerlast.

Ein Rechenbeispiel

Standard-AfAMit Gutachten
Gebäudeanteil Kaufpreis300.000 €300.000 €
Angenommene Nutzungsdauer50 Jahre25 Jahre
Jährliche Abschreibung6.000 €12.000 €
Steuervorteil p. a. (42 % Steuersatz)2.520 €5.040 €

Rein rechnerische Illustration. Steuerliche Wirkung ist individuell und abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Für wen lohnt sich das?

  • Vermieter von Bestands­immobilien, die vor 1990 erbaut wurden
  • Käufer von sanierungs­bedürftigen Objekten mit niedrigem Energie­effizienz­standard
  • Eigentümer, deren Gebäude nach einem Wasserschaden, Brand o. Ä. substanziell beeinträchtigt ist
  • Erben, die eine geerbte Immobilie vermieten
  • Investoren mit mehreren Mietobjekten (Skalierungs­effekt!)

So läuft der Prozess ab

  1. Online-Antrag stellen – in ca. 10 Minuten: Adresse, Baujahr, Fotos, ggf. vorhandene Unterlagen
  2. Prüfung & Berechnung – zertifizierte Sachverständige ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer nach Sachwertrichtlinie
  3. Gutachten erhalten – PDF-Gutachten, finanzamtanerkannt, innerhalb weniger Werktage
  4. Beim Finanzamt einreichen – gemeinsam mit der Steuererklärung; Ihr Steuerberater freut sich über fertige Unterlagen

Warum unser Partner?

Wir arbeiten mit nutzungsdauer.com zusammen – einem auf diese Gutachten spezialisierten Anbieter, dessen Berichte von Finanzämtern deutschlandweit anerkannt werden. Die Preise beginnen ab ca. 99 € pro Objekt.


Häufig gestellte Fragen

Ist das Gutachten wirklich vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen (zuletzt BFH IX R 25/21) bestätigt, dass ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen ausreicht, um eine kürzere Nutzungsdauer anzuerkennen.

Kann das Finanzamt das Gutachten ablehnen?

Das Finanzamt kann ein Gutachten nicht ohne Begründung ablehnen. Es kann jedoch bei begründetem Zweifel ein eigenes Gegengutachten anfordern. In der Praxis wird dies bei professionellen Gutachten selten veranlasst.

Gilt das auch für Neubauten?

Nein. Bei Neubauten ist die gesetzliche Nutzungsdauer von 50 Jahren bindend. Das Gutachten lohnt sich nur für Bestandsimmobilien mit nachweisbarem substanziellem Wertverzehr.

Kann ImmoExpert das Gutachten für mich beauftragen?

Wir begleiten Sie gerne beim Prozess und erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie bereitstellen müssen. Den Gutachtenauftrag schließen Sie direkt mit unserem Partner ab. Sprechen Sie uns einfach an.

Fragen zur Restnutzungsdauer?

Daniel Schebesta erklärt Ihnen persönlich, ob und wie ein Gutachten bei Ihrer Immobilie sinnvoll ist.

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